Die LLC lässt dem Gründer in den USA die Freiheit, seine LLC selbst als Kapital- oder Personengesellschaft einzustufen. Wichtig ist die Entscheidung etwa bei der Frage nach den zu zahlenden Steuern des Unternehmens und/oder des Unternehmers. Entscheidet sich der Gründer nicht, erfolgt automatisch die Einstufung der LLC als Personengesellschaft. Wie die LLC in den USA eingestuft wird, hat nicht zwangsläufig Einfluss darauf, wie sie in Deutschland bewertet wird, falls sie dort aktiv ist und zu versteuernde Einnahmen generiert. In Deutschland entscheiden die Finanzbehörden. Eine in den USA als Personengesellschaft gewertete LLC könnte in Deutschland daher durchaus als Kapitalgesellschaft eingestuft werden. Allerdings kann man den Gesellschaftervertrag (Operating Agreements) einer LLC so formulieren, dass die LLC in Deutschland fast immer wie vom Gründer gewünscht bewertet wird.
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Gerade im Maschinenbau und dem Maschinenhandel gibt es ein sehr großes Potenzial für unser Unternehmen in den USA. ALTON LLC hat uns von erster Stunde an sehr geholfen, wichtig war uns der persönliche Kontakt. Wir haben alles von einer Hand bekommen und noch heute werden wir unternehmerisch von ALTON LLC betreut. Ich kann jedem, der in den USA Fuß fassen möchte, diese Firma nur empfehlen.- M. Seegräber (Seegräber GmbH)