Eindeutig ja. Wie die Corporation kann auch die LLC ausschließlich in Deutschland aktiv sein. In den USA müssen allerdings eine offizielle Firmenadresse sowie ein Registered Agent als Ansprechpartner für Behörden existieren. ALTON kann seinen Kunden beides stellen.
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"Mit ALTON haben wir für unsere Firmengründung in den USA einen kompetenten deutschsprachigen Partner gefunden, der uns stets mit Rat und Tat zur Seite stand. Wir bedanken uns für die schnelle Abwicklung, den erstklassigen Service und umfassende Betreuung und empfehlen den Service von Herr Karagoz und seinem Team wärmstens weiter."Mathias Bode (Sensotech)