Eine der wichtigsten zu klärenden Fragen bei einer Firmengründung ist die nach der Rechtsform des neu entstehenden Unternehmens. Die Wahl der Rechtsform entscheidet, wie künftig die Berichts-Pflichten des Unternehmens aussehen, welche Steuern zu zahlen sind und welche Positionen im Unternehmen verbindlich besetzt werden müssen. Für die Auswahl der passenden Rechtsform sollte man sich im Rahmen der Firmengründung also etwas Zeit nehmen und klug entscheiden. Die einzige Sache, die bei einer Firmengründung zu beachten wäre, ist das allerdings nicht.
Die LLC bieten ein hohes Maß an Flexibilität
Bleiben wir noch etwas bei der Rechtsform. Wer sich bei der Firmengründung etwa für die US-amerikanische Rechtsform einer LLC (Limited Liability Company) entscheidet, bewahrt sich ein hohes Maß an Flexibilität bei der Ausgestaltung seines Unternehmens. Die LLC kennt keine offiziell vorgeschriebenen Organe, die besetzt werden müssten. Sie bietet dem Gründer beschränkte Haftung sowie – bei Bedarf – eine Firmengründung als Einzelunternehmer und ohne einen Cent Stammkapital. Die LLC kann in den USA auf der Ebene der Bundesstaaten gegründet werden, wobei die einzelnen Staaten jeweils etwas andere Bedingungen bereithalten. Nach der Firmengründung ist die LLC allerdings nicht an den jeweiligen Bundesstaat gebunden. Sie kann überall in den USA und auch ausschließlich außerhalb tätig werden, etwa in Deutschland.
Corporation geht auch
Grundsätzlich gelten viele der vorab genannten Dinge auch für die Corporation. Obwohl es hier verbindliche Organe wie das Board of Directors und die Executive Officers gibt, ist ebenfalls eine Firmengründung als Einzelperson möglich. Und obwohl es sich bei der Corporation um eine Aktiengesellschaft handelt, muss nie auch nur eine einzige Aktie ausgegeben werden. Stammkapital ist ebenfalls nicht nötig.
Firmengründung im Ausland
Wer sich für eine LLC oder Corporation als Rechtsform entscheidet, ohne selbst in den USA zu leben, benötigt Hilfe passender Dienstleister. Sie übernehmen die Formalitäten und sie stellen den erforderlichen offiziellen US-Firmensitz sowie einen Registered Agent als Ansprechpartner des Unternehmens für US-Behörden, falls es nur außerhalb der USA tätig wird. Bei Unternehmern, die tatsächlich auf dem US-Markt agieren möchten, kümmern sie sich – je nach Anbieter – auf Wunsch auch um die Suche nach Personal und einer passenden Gewerbeimmobilie. Das sind ebenfalls wichtige Aufgaben rund um die Firmengründung.